Gerichtsklausel
Für alle sich aus einem vertragsverhältnisergebenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten, werden, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann ist, das für unseren Sitz zuständige Gericht als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten vereinbart. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
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